Spirituosen-ABC
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Obstbrand
Ein Obstbrand ist nach Art. 1 Abs. 4 lit. i) der VO 1576/89 eine Spirituose, die ausschließlich durch alkoholische Gärung und Destillieren einer frischen fleischigen Frucht oder des frischen Mosts dieser Frucht – mit oder ohne Steine – gewonnen wird. Einer (→) Zuckerung von Obstbränden mit bis zu 10 Zucker Gramm pro Liter Fertigspirituose ist grundsätzlich erlaubt; ausgenommen sind Erzeugnisse mit einer Herkunftsbezeichnung (z.B. Schwarzwälder Kirschwasser, Pfälzer Kirschbrand), die gemäß § 8 (→) AGeV nicht gezuckert werden dürfen.
Der Mindestalkoholgehalt bei Obstbränden beträgt 37,5 % vol., bei Erzeugnissen, bei Spirituosen mit einer geschützten Herkunftsbezeichnung 40 % vol.. Geschützte Herkunftsbezeichnungen sind: Schwarzwälder Kirschwasser, Schwarzwälder Him-beergeist, Schwarzwälder Mirabellenwasser, Schwarzwälder Williamsbirne, Fränkisches Zwetschgenwasser, Schwarzwälder Zwetschgenwasser, Fränkisches Kirsch-wasser und Fränkischer Obstler.
Es wird unterschieden zwischen Wässern und Geisten. Wässer sind Obstbrände aus Kern- und Steinobst wie Mirabellen, Zwetschgen, Kirschen, Pflaumen, Aprikosen etc. Die Bezeichnung „-wasser“ kann an die Stelle von „-brand“ treten. Geiste werden hingegen vornehmlich aus zuckerarmen Früchten wie z.B. Himbeeren hergestellt.
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Obstler
Ein Obstler ist ein Brand aus Kernobst, wobei vor allem Äpfel und/oder Birnen ver-wendet werden. Eine vollständige Vekehrsbezeichnung erfordert zusätzlich die An-gabe „Obstbrand“ oder „Obstwasser“. Gemäß Anhang II der VO 1576/89 und § 9 iVm Anlage 4 AGeV ist „Fränkischer Obstler“ eine geschützte geographische Ursprungsbezeichnung.
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Obstspirituose
Eine Obstspirituose ist ein Erzeugnis, das durch Einmaischen einer Frucht in Destil-laten und/oder (→) Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs und/oder in Brand gewonnen wird. Der Name der verwendeten Frucht wird vorangestellt („…spirituose“). Farbe und Charakter des Erzeugnisses müssen von der verwendeten Frucht bestimmt werden. Pro 20 Liter r.A. müssen mindestens 5 kg Früchte verwendet werden, der Mindestalkoholgehalt liegt bei 25 % vol..
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Ouzo
Gemäß Art. 1 Abs. 4 lit. o) Nr. 3 VO 1576/89 ist Ouzo eine Spirituose mit Anis, die ausschließlich in Griechenland oder Zypern hergestellt und durch Zusammenstellung von Alkoholen gewonnen wird, die durch Destillation oder Einmaischen unter Zusatz von Anis- und gegebenenfalls Fenchelsamen, des Mastix eines auf der Insel Chios beheimateten Mastixbaumes und von anderen würzenden Samen, Pflanzen und Früchten aromatisiert werden, wobei der durch Destillation aromatisierte Alkohol mindestens 20 Prozent des Alkoholgehalts des Ouzo ausmachen muss.
Dieses (→) Destillat muss durch Destillation in herkömmlichen, nichtkontinuierlich arbeitenden Destillationsgeräten aus Kupfer mit einem Fassungsvermögen von 1000 Litern oder weniger gewonnen werden und einen Alkoholgehalt von 55 bis 80 % vol. aufweisen.
Ouzo muss farblos sein und darf einen Zuckergehalt von bis zu 50 g/l haben. Der Name stammt von dem italienischen „Uso di Marsiglia“, ein Aufdruck auf den Holzkisten, die dem Transport dienten.